Herzliche Willkommen am Standort Fürstenwalde / Spree
Psychotherapie
Ich behandle Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Mein Behandlungsspektrum umfasst grundsätzlich alle psychischen Störungsbilder des Kindes- und Jugendalters. Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt leitliniengerecht, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Schwerpunktpraxis für Autismus-Spektrums- Störungen
Die Sprechstunde bei Autismus-Spektrums-Störungen ist eine Spezialsprechstunde zur fachlich fundierten Diagnostik autistischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.
Zur ersten Kontaktaufnahme senden Sie bitte eine E-Mail an kontakt@praxis-glr.de. Die Diagnostik findet ausschließlich vormittags statt. Bitte planen Sie bis zu vier Termine ein, die je nach Diagnostik zwei bis drei Stunden dauern können. Zur Diagnostik kommen Fragebogenverfahren zur Anwendung (z. B. DISYPS-III FSK, SRS, MBAS. Intelligenzdiagnostik (z. B. K-ABC-II). ADI-R (standardisiertes Befragungsinstrument zur Erfassung von Störungen des autistschen Spektrums) sowie ADOS-2 (Verhaltensbeobachtung unter standardisierten Bedingungen).
In der Praxis in Fürstenwalde / Spree bete ich neben der Diagnostik auch Psychotherapie und störungsspezifische Elternberatung bei Autismus-Spektrum-Störungen an.
Ich bilde mich regelmäßig im Bereich der Autismus-Spektrum-Störungen fort und nehme an entsprechenden Fachtagungen und Kongressen teil, um meine fachliche Qualifikation kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Kostenübernahme
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine psychotherapeutische Behandlung ausschließlich für Privatpatienten, Beihilfeempfänger und Selbstzahler möglich.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung fur Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Für gesetzlich Versicherte besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenerstattung. Informationen dazu finden Sie in nachfolgenden Abschnitt.
Kostenerstattung
Wenn Ihr Kind eine psychotherapeutische Behandlung benötigt, Sie jedoch keinen zeitnah verfügbaren Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse infrage kommen. Das folgende Vorgehen gibt Ihnen eine Orientierung zu den einzelnen Schritten. Da die Anforderungen je nach Krankenkasse unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, das Vorgehen frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen.
- Kontakt mit der Krankenkasse
Informieren Sie Ihre Krankenkasse über den gewünschten Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs, 3 SGB V und erkundigen Sie sich nach den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen. Bitten Sie um Unterstützung bei der Suche nach einem zeitnah verfügbaren Therapieplatz. - Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Lassen Sie sich das Formular PTV 11 mit den Ergebnissen und Empfehlungen aushändigen. Termine können Sie über die 116 117, Online-Portale oder direkt bei Praxen vereinbaren. - Bisherige Suche nach einem Therapieplatz dokumentieren
Nehmen Sie Kontakt zu mehreren Praxen mit Kassenzulassung auf und dokumentieren Sie Ihre Kontaktversuche (zB. Datum, Praxis, Kontaktweg, Ergebnis). Erkundigen Sie sich, welche Nachweise Ihre Krankenkasse benötigt. - Kontaktaufnahme mit meiner Privatpraxis
Bei bereits diagnostizierter ASS konnen Sie die Verfügbarkeit eines Behandlungsplatzes erfragen. Sofem ein Platz verfügbar ist, kann eine Bescheinigung über die mögliche Aufnahme der Behandlung ausgestellt werden.
Vor Beginn findet ein persönliches Kennenlerngespräch statt, welches nach GOP abgerechnet und zunächst selbst zu bezahlen ist. Ob eine Erstattung möglich ist, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Die Bescheinigung meiner Praxis über die Möglichkeit einer zeitnahen Behandlungsaufnahme stellt keine Zusicherung einer Kostenübernahme dar. Über die Bewilligung der beantragten Psychotherapie entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse. - Arztliche Dringlichkeitsbescheinigung einholen
Sofer erforderlich, lassen Sie sich von der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem Kinder- und Jugendarzt oder einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis eine ärztliche Bescheinigung über die Dringlichkeit ausstellen. - Antrag auf Kostenerstattung stellen
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Je nach Vorgaben können u. a. das Formular PTV 11, die Dokumentation der Suche, die Bescheinigung meiner Praxis, ggf. Approbationsurkunde, Fachkundenachweis, Kostenvoranschlag und die ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung eingereicht werden. Die Einreichung garantiert keine Kostenübermahme. Warten Sie die schriftliche Entscheidung ab und klären Sie vor Behandlungsbeginn, welche Kosten übernommen werden und welche Abrechnungsmöglichkeiten gelten.
Notfall
In dringenden Fällen außerhalb der Sprechzeiten kontaktiere bitte eine der folgenden Rufnummern.
| Rettungsdienst | 112 |
| Telefonseelsorge | 0 800 . 1 110 111 0 800 . 1 110 222 |
| Kinder- und Jugendnotdienst (Cottbus) | 0 800 . 4 786 111 |
Wende dich bei Bedarf auch an die nächstgelegene Notaufnahme deines örtlichen Klinikums.
Kontakt
Rommy Gräbitz La Rosa
c/o Therapiezentrum am Goetheplatz
Goetheplatz 5–615517 Fürstenwalde / Spree
LANR: 348 241 769
(per WhatsApp)
✉ privatpraxis@praxis-gIr.de
???? www.praxis-gIr.de